Aktuelle Verfahren
 
 
  Regelflurbereinigungsverfahren
Diese Verfahrensart wird dort eingesetzt,

wo ein hoher Regelungsbedarf besteht und wo umfassend agrar-, umwelt- und raumordnungspolitische Ziele verwirklicht werden sollen


wo Maßnahmen des ländlichen Wege- und Straßenbaus, der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes und der Dorferneuerung durchgeführt oder unterstützt werden sollen.

 

 
 
  Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren
Diese Verfahrensart dient dazu, Maßnahmen der Landentwicklung, der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landespflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen

Das Verfahren kann zur Neuordnung des Grundbesitzes in kleineren Einheiten oder bereits flurbereinigten Gebieten eingesetzt werden.

Ziele:
Auflösung von Landnutzungskonflikten
Beseitigung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur, die durch Herstellung, Änderung oder Beseitigung von Infrastrukturmaßnahmen entstehen oder entstanden sind

 
 
  Unternehmensverfahren
Hier handelt es sich um ein Verfahren zur Bereitstellung von Land in großem Umfang für Unternehmen (Autobahn, Eisenbahn, Naturschutz, Landespflege, städtebauliche Maßnahmen u.s.w.)

Eine Enteignung muss zulässig sein.

Die Einleitung erfolgt auf Antrag der Enteignungsbehörde

Ziel: Der durch die Verwirklichung der Maßnahme entstehende Landverlust wird auf einen größeren Teil von Eigentümern verteilt und Nachteile für die allgemeine Landeskultur werden vermieden

 

 
 
  Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach §§ 91 - 103 FlurbG

Das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren ist die "kleine Variante" der Regelflurbereinigung

Es wird dort eingesetzt, wo ein umfassend neues Wegenetz oder größere wasserwirtschaftliche Maßnahmen nicht erforderlich sind und wo die Belange der Land- und Forstwirtschaft und Flächenbereitstellungen für den Naturschutz und die Landespflege durch den Austausch ganzer Flurstücke möglich ist

 

 
 
  Freiwilliger Landtausch
Der freiwillige Landtausch ist ein privates Flächentauschverfahren mit staatlicher Unterstützung zur Strukturverbesserung in der Landwirtschaft

Er beruht auf Initiative der Tauschpartner und dem freiwilligen Einverständnis der sonstigen Rechtsinhaber

Gewisse Wert- oder Flächenunterschiede müssen von den Teilnehmern in Kauf genommen oder in Geld ausgeglichen werden

 

 
 
  Baulandumlegung
 
 
  Abgeschlossene Verfahren